Indirekteinleiterkataster
Das Vorhandensein eines Indirekteinleiterkatasters unterstützt einen reibungslosen Betrieb des Kanalnetzes sowie der Kläranlage und ist ein geeignetes Mittel, um über detaillierte Informationen sämtlicher Kanalnutzer im Stadtgebiet zu verfügen.
Da der Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen gemäß §18 b WHG unter anderem verpflichtet ist, die Betriebssicherheit der öffentlichen Abwasseranlage, der Sicherheit des Betriebspersonals, der Sicherheit des Betriebspersonals und den Schutz des Klärwerkes zu gewährleisten, ist die Notwendigkeit für die Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters gegeben.
Darüber hinaus bietet ein Indirekteinleiterkataster einen Gesamtüberblick über die Abwassersituation einer Stadt oder Gemeinde sowie Kenntnisse über Quellen möglicher Schadstofeinträge.
Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Rubach und Partner verfügt auf dem Gebiet der Erstellung von Indirekteinleiterkatastern über das notwendige Know-how in Form von EDV-Lösingen und Strategien zur Dokumentation der erforderlichen Informationen. Gerne stehen die Fachplaner und Sachverständigen bei der Konzeption und bei der Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.


