Güllebonus, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009)
Betreiber von Biogasanlagen, die basierend auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) die Gewährung des Güllebonus beantragen, sind verpflichtet, durch einen seitens der DAU zertifizierten Umweltgutachter jährlich ein so genanntes Umweltgutachten erstellen zu lassen, in welchem die Einhaltung der vom EEG 2009 definierten Vorgaben geprüft wird.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass täglich mindestens 30 Masseprozent Gülle in die Anlage gelangen. Die Dokumentation der eingesetzten Stoffe und Massen sind somit wichtiger Bestandteil des Prüfumfanges des Umweltgutachters. Desweiteren wird eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen, ob die erforderliche Güllemenge basierend auf den betriebsinternen Tierbeständen (ggf. ergänzt um Gülleabnahmen aus externen Tierhaltungen) bereitgestellt werden kann.
Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Rubach und Partner berät und unterstützt bei der Vorbereitung und Plausibilisierung der Dokumentation. Wir erarbeiten für unsere Kunden Handbücher, Betriebstagebücher und Betriebsanleitungen, in welchen die für eine Prüfung durch den DAU-zertifizierten Umweltgutachter wesentliche Unterlagen zusammengestellt sind.
Diese enthalten folgende Inhalte:
- Anlagenbeschreibung,
- Arbeitsanweisungen und Notfallplanung,
- Einsatzstoff-Tagebuch,
- Plausibilitätsprüfung und Belege.
